Informationen zur Rürup-Rente

RÜRUP-RENTE
Die Für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.


Vergleich und Angebot zur Rürup-Rente
Die Basisrente - auch Rürup Rente genannt - sichert im Alter eine monatliche Zusatzrente. Der Fiskus finanziert die Beiträge mit. Die Beitragszahlungen können von der Steuer abgesetzt werden.

Vergleich und Angebot zur Rürup Rente

Wunsch-Altersrente: 
 € im Monat 
oder  
Wunsch-Anlagebetrag: 
 € im Monat
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
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