Informationen zur Rechtsschutzversicherung

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsstreitigkeiten sind teuer - selbst bei kleineren Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen.


Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie eine Auseinandersetzung vor Gericht verloren haben und sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, tragen müssen.

Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.

Finanziell geschützt auch im Schlichtungsverfahren

Außerdem: häufig werden vor Gericht nur Teilerfolge erzielt und die Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Vergleiche sind ebenfalls nicht selten - hier tragen Kläger und Beklagter jeweils ihre eigenen Kosten.

Auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in verschiedenen Bundesländern vor einer Klage bei Gericht vorgeschrieben sind, bezahlt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung.

Vergleich und Angebot zur Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, sie zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Online Rechtsschutz Vergleich
Tarifauswahl
    Versichert sind:
  • Das im Antrag genannte KFZ (nur eines möglich)
  • Antragssteller als Fahrer des eigenen und auch fremder Fahrzeuge
  • Alle Fahrer des versicherten Fahrzeuges
    Versichert sind:
  • Alle KFZs die auf die Familie zugelassen sind (KFZ der Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
  • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    Versichert sind:
  • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    Versichert sind:
  • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
  • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag notwendig)
    Versichert sind:
  • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
  • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    Versichert sind:
  • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
  • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
  • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag!)
Berufs-Rechtsschutz ausschließen Hilfe
Falls Sie keinem Beruf nachgehen oder keine Streitigkeiten erwarten, können Sie den Bereich ausschließen. Der Berufsrechtsschutz kann nur für alle versicherten Personen ausgeschlossen werden.
Singlerabatt Hilfe
Singlerabatt ist möglich, wenn Sie allein leben ohne Partner. Ihr Kind ist hier mitversichert. Falls Sie verheiratet sind aber getrennt leben, können Sie bei den meisten Tarifen den Partner ausschließen.
Alter Versicherungsnehmer
Alter Ehe- oder Lebenspartner
Tätigkeit
Selbstbeteiligung EUR
VERMIETETE Wohneinheiten mitversichern
Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet) Hilfe

gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit)
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit.

Rechtsschutz für Unterhalt Hilfe

gezahlt werden bis zu 30.000 Euro Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 75,00 EUR (1 Jahr Wartezeit).

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten Hilfe
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Damit ist es möglich, in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Täter z.B. nach Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder Entführung, als Zeuge oder Nebenkläger vor deutschen Strafgerichten aufzutreten. Im Hinblick auf eine angemessene Bestrafung des Täters und wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungs-Gesetz.
Laufzeit Hilfe
Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Man kann bei Erhöhungen von mehr als 5% jährlich kündigen.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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