Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Preisunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen
Sparen durch Kassenwechsel
Der Beitrag zur Gesetzlichen wird prozentual vom Einkommen berechnet und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwa zu gleichen Teilen getragen. Wieviel Sie durch einen Kassenwechsel sparen können, hängt also von der Höhe Ihres Gehalts ab.
Die Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden sich um bis zu ca. 2,5 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat sparen Sie beim Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse deshalb mehr als 40 Euro monatlich.
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2008 bei 3.600 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag, auch wenn Sie mehr verdienen.
Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Versicherungspflichtgrenze: als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie nicht mehr als 4.012,50 Euro monatlich verdienen (Stand 2008). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.