Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Freie Kassenwahl
Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern.
Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.
Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder einzelner Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivitäten per Satzung auf bestimmte Regionen.
Die großen Ersatz- und Ortskrankenkassen erheben meist höhere Beiträge als die Betriebskassen, sie verfügen aber über ein weitläufiges Filialnetz - wichtig für alle, die Wert auf persönliche Beratung und Service legen. Für die Innungs-und Betriebskrankenkassen sprechen die oft deutlich niedrigeren Beitragssätze: Wer sich hier versichert, kann unter Umständen einige hundert Euro pro Jahr sparen.