Kapitalgeber
Als Kapitalgeber sind rechtliche Personen oder Unternehmen zu betrachten, welche eigenes Kapital (Geldmittel, oder produktive Güter) in den volkswirtschaftlichen Produktionsprozess einbringen und damit bestimmte Renditeerwartungen verknüpfen. Alternative Investitonsprojekte wird ein rationaler Kapitalgeber unter der Prämisse der Gewinnmaximierung beurteilen.
Fremdkapital und Eigenkapitalgeber
Kapital kann in Form von Eigenkapital oder Fremdkapital angelegt werden. Der Fremdkapitalgeber erwartet für seinen Kredit in der Regel Sicherheiten und Garantien, im voraus definierte Zinszahlungen und eine im Bezug auf Raten und Tilgungstermine definierte Schuldentilgung. Der Eigenkapitalgeber trägt ein erhöhtes unternehmerisches Risiko, für welches er eine zusätzliche Risikoprämie und anteilige Kontrolle über die unternehmerischen Entscheidungsprozesse erwartet. Die Kontrollrechte werden in der Regel durch das Stimmrecht der Aktien übertragen. Durch das investierte Kapital wird die Ressourcenallokation im volkswirtschaftlichen Produktionsprozess gesteuert. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheite muss sich jedoch in den wirtschaftpolitischen gesetzten Rahmenbedingungen bewegen. Durch die Steuerung des Marktes wird Produktion und Konsum in der Regel im Sinne des Gemeinwohls optimiert.
Betroffene Dritte und indirekte Einflussnahme
Dabei können auch weitere Interessengruppen Stakeholder betroffen sein, welche aber wegen den fehlenden Eigentums- und Kontrollrechten keinen direkten Einfluss auf die Investitons- oder Desinvestitionsentscheidungen ausüben können. Über den Zusammenschluss über Konsumentenvertreter, Steuerung ihrer Konsumnachfrage, Umweltschutzgruppen oder politischen Einflussgruppen (z. B. Parteien) können Stakeholder versuchen ihre Interessen auf indirektem Weg in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse einzubringen.
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