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Definition: Gläubiger

Gläubiger

Dieser Begriff stammt von "glauben" ab. Ein Gläubiger (z.B. Kreditgeber) kann vom Schuldner (z.B. Kreditnehmer) einen Betrag zurückfordern, den er vorher dem Schuldner überlassen hat (evtl. mit Nebenkosten). Der Gläubiger glaubt dem Schuldner, dass er den geliehenen Betrag zurückzahlt.

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